§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
Die Lieferung und Verkauf von Modulen, Leistungen und Produkten erfolgt unter
Zugrundelegung dieser Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
und ausschließlich gegenüber Gewerbetreibenden. Kunden/ Auftragnehmer i.S.d.
Geschäftsbedingungen sind somit Unternehmer/ Gewerbetreibende. Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst
bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird
ausdrücklich zugestimmt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültige Fassung.
§ 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge und Bestellungen gelten als
angenommen und sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns entweder
schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang durch Übersendung
von Modulen/ Produkten ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die
Warenrechnung als Auftragsbestätigung. Ihre Bestellungen auf der Website sind
bindende Angebote für den Abschluss eines Kaufvertrages über die von uns
angebotenen Module/ Produkte/ Dienstleistungen. Sofern Angestellte mündliche
Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen
Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des
Verkäufers/ Lieferers/ Auftraggebers. Offensichtlich gegen die Verfassung der
Bundesrepublik Deutschland oder gegen ethische Grundwerte verstoßende Aufträge
werden nicht bearbeitet. Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form per
Post, Fax oder per eMail erfolgen.
§ 3 Rückgabe
Da sowohl fertige Module als auch Individualentwicklungen und Dokumentationen
auf Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst werden, ist eine Rückgabe von
Software, Skripten und Dokumentationen als auch andere Individualaufträge
hiermit ausgeschlossen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnung, Nebenforderungen zuzüglich der angefallenen Verzugszinsen berechnet (§ 367 BGB).
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens gegenüber Unternehmen Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet (§ 288 II BGB). Gegenüber Verbrauchern beträgt der Zinssatz 5% über dem Basiszinsatz (vgl. § 288 Abs. 1 BGB). Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer/ Auftraggeber zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart, zu erfolgen in barem Gelde, Bank-, Giro- oder Postgiroüberweisung oder via Papal Die Zahlungen mittels Wechsel oder gegen Scheck gelten nicht als Barzahlung. Für die Aufgabe einer schriftlichen Zahlungserinnerung berechnen wir 15,- Euro Mahnkosten. Erfolgt innerhalb von acht (8) Werktagen nach Zugang derselben keine Zahlung, beschreiten wir den Rechtsweg. Bedingt der Auftrag des Kunden eine Bereitstellung großer Artikel- oder Verpackungsmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen, kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss
eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Kunden/ Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und
sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen
verlangen, noch nicht ausgelieferte Leistungen zurückbehalten sowie die
Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem
Auftragnehmer auch zu, wenn der Kunde trotz einer verzugsbegründeten Mahnung
keine Zahlung leistet.
§ 5 Lieferfristen
Lieferfristen bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer von Tests, Entwürfen
und Bereitstellung von Demonstrationen ist die Lieferzeit jeweils, für die Dauer
der Benachrichtigung des Kunden zum Tage des Eintreffens und Bestätigung seiner
Stellungnahme unterbrochen. Nachträgliche Änderungswünsche am Auftrag verlängern
die Lieferzeit entsprechend.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der Ware/ Leistung bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor, bei Unternehmern darüber hinausgehend bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung. Der Käufer/ Auftraggeber ist verpflichtet die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Der Käufer/ Auftraggeber, in diesem Fall Unternehmen, ist befugt, über die gekaufte Ware/ Leistung im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, der Verkäufer/ Auftragnehmer behält sich hierbei aber auch das Eigentum vor.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die aus der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Produkte/ Module/ Leistungen entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer/ Auftraggeber schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteil (vergl. IX. Ziffer 2) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnungen einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer/ Auftraggeber auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factorings befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer/ Auftraggeber bestehen.
Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom
Käufer/ Auftraggeber unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Die
Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag. Die
Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger
Bezahlung unserer Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer/
Auftraggeber weder an Dritte verpfändet noch abgetreten werden.
§ 7 Support und Gewährleistung
Die Entwicklung von Modulen basiert auf Grundlage einer Original XT:Commerce Standard Installation ohne zusätzliche Erweiterungen in der jeweils aktuellen Version. Eine hohe Qualitätskontrolle stellt sicher, dass jedes Modul unter den vom Hersteller von XT:Commerce vorgegebenen Systemvoraussetzungen seine vorgegebene Funktion vollständig erfüllt. Naturgemäß kann auf Modul Erweiterungen von Drittanbietern oder eine vom Standard abweichende Installation keine Rücksicht genommen werden. Nimmt der Kunde den Einbau selbst vor, schließen wir jeglichen kostenlosen Support und Gewährleistung aus.
Ebenso ausgeschlossen ist ein Anspruch auf kostenlose Aktualisierungen eines
bereits fertigen Moduls oder einer Individual Dienstleistung. Die Bearbeitung
von Support Aufträgen im Zusammenhang mit Modul Käufen, bzw. nach Selbsteinbau
von Modulen erfolgt grundsätzlich kostenpflichtig zum Stundensatz in Höhe von
EUR 70,-. Mindestens aber EUR 70,-.
§ 8 Widerrufsrecht
Für gewerbliche Kunden besteht kein rechtlicher Anspruch auf ein
Widerrufsrecht und wird somit ausgeschlossen. Ein Verkauf an private
Endverbraucher wird nicht angeboten.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein
oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Kyritz, 01.03.2012, die Geschäftsführung