Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

Die Lieferung und Verkauf von Modulen, Leistungen und Produkten erfolgt unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und ausschließlich gegenüber Gewerbetreibenden. Kunden/ Auftragnehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind somit Unternehmer/ Gewerbetreibende. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

§ 2 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge und Bestellungen gelten als angenommen und sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang durch Übersendung von Modulen/ Produkten ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung. Ihre Bestellungen auf der Website sind bindende Angebote für den Abschluss eines Kaufvertrages über die von uns angebotenen Module/ Produkte/ Dienstleistungen. Sofern Angestellte mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers/ Lieferers/ Auftraggebers. Offensichtlich gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland oder gegen ethische Grundwerte verstoßende Aufträge werden nicht bearbeitet. Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form per Post, Fax oder per eMail erfolgen.

§ 3 Rückgabe

Da sowohl fertige Module als auch Individualentwicklungen und Dokumentationen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst werden, ist eine Rückgabe von Software, Skripten und Dokumentationen als auch andere Individualaufträge hiermit ausgeschlossen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnung, Nebenforderungen zuzüglich der angefallenen Verzugszinsen berechnet (§ 367 BGB).

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens gegenüber Unternehmen Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet (§ 288 II BGB). Gegenüber Verbrauchern beträgt der Zinssatz 5% über dem Basiszinsatz (vgl. § 288 Abs. 1 BGB). Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer/ Auftraggeber zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart, zu erfolgen in barem Gelde, Bank-, Giro- oder Postgiroüberweisung oder via Papal Die Zahlungen mittels Wechsel oder gegen Scheck gelten nicht als Barzahlung. Für die Aufgabe einer schriftlichen Zahlungserinnerung berechnen wir 15,- Euro Mahnkosten. Erfolgt innerhalb von acht (8) Werktagen nach Zugang derselben keine Zahlung, beschreiten wir den Rechtsweg. Bedingt der Auftrag des Kunden eine Bereitstellung großer Artikel- oder Verpackungsmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen, kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden/ Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Leistungen zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Kunde trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.

§ 5 Lieferfristen

Lieferfristen bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer von Tests, Entwürfen und Bereitstellung von Demonstrationen ist die Lieferzeit jeweils, für die Dauer der Benachrichtigung des Kunden zum Tage des Eintreffens und Bestätigung seiner Stellungnahme unterbrochen. Nachträgliche Änderungswünsche am Auftrag verlängern die Lieferzeit entsprechend.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der Ware/ Leistung bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor, bei Unternehmern darüber hinausgehend bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung. Der Käufer/ Auftraggeber ist verpflichtet die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Der Käufer/ Auftraggeber, in diesem Fall Unternehmen, ist befugt, über die gekaufte Ware/ Leistung im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, der Verkäufer/ Auftragnehmer behält sich hierbei aber auch das Eigentum vor.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die aus der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Produkte/ Module/ Leistungen entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer/ Auftraggeber schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteil (vergl. IX. Ziffer 2) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnungen einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer/ Auftraggeber auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factorings befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer/ Auftraggeber bestehen.

Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer/ Auftraggeber unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer/ Auftraggeber weder an Dritte verpfändet noch abgetreten werden.

§ 7 Support und Gewährleistung

Die Entwicklung von Modulen basiert auf Grundlage einer Original XT:Commerce Standard Installation ohne zusätzliche Erweiterungen in der jeweils aktuellen Version. Eine hohe Qualitätskontrolle stellt sicher, dass jedes Modul unter den vom Hersteller von XT:Commerce vorgegebenen Systemvoraussetzungen seine vorgegebene Funktion vollständig erfüllt. Naturgemäß kann auf Modul Erweiterungen von Drittanbietern oder eine vom Standard abweichende Installation keine Rücksicht genommen werden. Nimmt der Kunde den Einbau selbst vor, schließen wir jeglichen kostenlosen Support und Gewährleistung aus.

Ebenso ausgeschlossen ist ein Anspruch auf kostenlose Aktualisierungen eines bereits fertigen Moduls oder einer Individual Dienstleistung. Die Bearbeitung von Support Aufträgen im Zusammenhang mit Modul Käufen, bzw. nach Selbsteinbau von Modulen erfolgt grundsätzlich kostenpflichtig zum Stundensatz in Höhe von EUR 70,-. Mindestens aber EUR 70,-.

§ 8 Widerrufsrecht

Für gewerbliche Kunden besteht kein rechtlicher Anspruch auf ein Widerrufsrecht und wird somit ausgeschlossen. Ein Verkauf an private Endverbraucher wird nicht angeboten.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Kyritz, 01.03.2012, die Geschäftsführung

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