Die Buttonlösung

Die Buttonlösung
Anfang diesen Jahres kam ein neuer Gesetzentwurf für das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) heraus, der Verbraucherinnen und Vebraucher vor unscheinbaren Kaufabschlüßen und Abofallen im elektronischen Geschäftsverkehr mehr Schutz bieten soll. Dieses Gesetz wird vorraussichtlich, nach der dreimonatigen Übergansfrist, im Sommer diesen Jahres in Kraft treten.
Der Gesetzgeber schreibt hierbei vor, welche Beschriftungen für einen Bestellabschlußbutton noch zulässig sind und welche nicht. So heißt es, dass Beschriftungen wie "bestellen", "weiter" oder "Bestellung abgeben" den Verbraucher/innen nicht genügend Hinweis darauf geben, dass er in diesem Moment einen Vertrag über zahlungspflichtige Leistungen abschließt.
Alternative, zulässige Formulierungen für einen Bestellabschluß wären dann z.B. (nach §312 g Abs. 3 BGB n.F.) "kaufen", kostenpflichtig bestellen" oder "zahlungspflichtigen Vertrag abschließen".
Außerdem ist es wichtig das Inhalte wie: Vertragsgegenstand, Gesamtpreis, Liefer- und Versandkosten und die Vertragslaufzeit z.B. wie Abonnements unmittelbar vor Abgabe der Bestellung klar und verständlich in hervorgehobener Weise dem Verbraucher angezeigt werden. Es ist darauf zu achten das der Bestellabschlußbutton und die Inhalte (o.g.) der Bestellung räumlich so eng zusammenliegen das ein scrollen nicht nötig ist.
Diese Gesetzesänderung betrifft vor allem Shopbetreiber, aber auch Provider, Partner-Börsen, kostenpflichtige Communitys etc. also alle Unternehmer die Ihre Produkte und/oder Dienstleistung online und somit einen Vertragsabschluß im Internet anbieten. Sollte gegen dieses neue Gesetz verstoßen werden kann dem Unternehmer eine Abmahnung drohen. Außerdem hat dies zur Folge das der Vertrag oder der Kaufabschluß nichtig ist und somit der Verbraucher nicht zur Zahlung verpflichtet ist. Shopbetreiber welche xtcModiefied, XT:Commerce, Gambio oder ähnliche Shopsysteme nutzen sollten überprüfen wie die Bestellbuttons beschriftet sind und ob alle
Angaben zur Bestellung deutlich und gut lesbar sind und gegebenfalls Änderungen nach dem neuen Gesetz entsprechend vornehmen.

Für modified eCommerce-Nutzer gibt es bereits eine Lösung siehe modified-shop.org - wiki

Die Anpassungen in Ihrem Shop, gemäß dem neuen Gesetz, können wir gern für Sie übernehmen. Hierzu kontaktieren Sie uns bitte einfach über das Kontaktformular.

Autor: Daniel Küster

Dieser Blogartikel wurde am Donnerstag, den 05. April 2012 veröffentlicht. Kommentare zu diesem Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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